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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen der DM Tree Technologies GmbH

§ 1 Gegenstand dieser AGB

(1) Die DM Tree Technologies GmbH, Winchesterstraße 2, 35394 Gießen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRB 12432, (nachfolgend „DM Tree“ genannt) entwickelt, betreibt, lizensiert und vertreibt KI-gestützte Software und Softwarelösungen für automatisierte Fachplanungen in der Baubranche.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln in Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen DM Tree und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt), wobei vorrangig die Regelungen der Individualvereinbarung nebst etwaiger Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen und nachrangig die Regelungen dieser AGB gelten.

(3) Individualvereinbarung im Sinne dieser AGB ist jeder Vertrag zwischen DM Tree und dem Kunden unabhängig von der Form des Zustandekommens des Vertrages.

(4) Allgemeine oder Besondere Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn DM Tree diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn DM Tree diese mindestens in Textform bestätigt.

§ 2 Vertragssprache

(1) Vertragssprache ist deutsch.

(2) Sofern Übersetzungen dieser AGB oder anderer Vertragsdokumente in andere Sprachen bereitgestellt werden, dient dies ausschließlich der Information. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag mit seinen eventuellen Anlagen einschließlich etwaiger in den jeweiligen Einzelvertrag einbezogener besonderer Geschäftsbedingungen und diesen AGB. Die von DM Tree zu erbringende Gesamtleistung wird nachfolgend als „Leistung“ bezeichnet.

(2) Der Leistungsbeginn richtet sich nach der einzelvertraglichen Regelung.

(3) Die Durchführung der Arbeiten und die Feinabstimmung der Inhalte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden. Die abschließende Entscheidung über die konkrete Art der Durchführung der zu erbringenden Leistungen liegt bei DM Tree. DM Tree übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der Kunde die wirtschaftlichen Ziele, die er mit den von DM Tree erbrachten Leistungen und Ergebnissen verfolgt, tatsächlich erreicht.

§ 4 Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den von DM Tree mit der Leistungserbringung beauftragten Mitarbeitern jegliche Unterstützung rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für die DM Tree kostenfrei zu gewähren.

(2) Der Kunde ist für die Bereitstellung, Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen, Arbeitsunterlagen und Arbeitsmittel, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt werden, und für die Herstellung des Kontaktes zu seinen Fachfunktionen verantwortlich. Er ist weiter dafür verantwortlich, dass die von ihm zu treffenden Entscheidungen zeitgerecht getroffen werden.

(3) Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz angemessener Nachfristsetzung nicht oder nicht ausreichend nachkommt, hat er die daraus entstehenden Folgen, wie etwa entstehenden Mehraufwand oder eintretende Verzögerungen der Leistungen ebenso zu tragen wie einen hieraus DM Tree entstehenden Schaden. Während der Dauer der Verzögerung ist DM Tree von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Einzelvertrag und diesen AGB befreit.

§ 5 Höhe der Vergütung, Abrechnung, Fälligkeit

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

(2) Sofern DM Tree nach Absprache mit dem Kunden Leistungen an einem anderen Ort als dem Sitz von DM Tree erbringt, werden die dabei anfallenden Reise- und Unterbringungskosten sowie Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.

(4) Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelvertrag rechnet DM Tree über die erbrachten Leistungen monatlich nachträglich ab. Alle Vergütungen werden zum in der Abrechnung genannten Datum fällig.

§ 6 Allgemeine Gewährleistung

(1) Eigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn sie von DM Tree ausdrücklich und schriftlich als zugesichert bezeichnet werden.

(2) Sofern nicht vorstehend oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird, gewährleistet DM Tree die Tauglichkeit ihrer Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch.

(3) Im Fall erheblicher Abweichungen der von DM Tree erbrachten Leistungen ist diese, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, zur Nachbesserung verpflichtet. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn ein Gebrauch der von DM Tree erbrachten Leistungen zum vorgesehenen Zweck wirtschaftlich nicht sinnvoll oder nur mit unzumutbaren Einschränkungen möglich ist. Erst wenn es DM Tree innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, die erheblichen Abweichungen durch Nachbesserung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung der von DM Tree erbrachten Leistungen ermöglicht wird, kann der Kunde die nach dem Einzelvertrag für diese Leistung zu zahlende Vergütung in dem Maße mindern, als zum Zeitpunkt der Leistungserbringung der Wert der fehlerhaften Leistung zu dem Wert der fehlerfreien Leistung gestanden haben würde.

(5) Verweigert der Kunde bei den Nachbesserungsarbeiten seine Mitwirkungspflicht, so verliert er sämtliche gegen DM Tree bestehenden Rechte aus Wandlung und Minderung sowie Ansprüche auf Erfüllung und Schadenersatz.

§ 7 Allgemeine Haftung

(1) DM Tree haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der DM Tree oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht wurden. Darüber hinaus haftet DM Tree unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch DM Tree verursacht wurden. Eine darüber hinaus gehende Haftung besteht nicht, sofern die Haftung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) Die Haftung von DM Tree ist auf den durch die jeweilige Leistung verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen DM Tree bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. DM Tree haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter.

(3) Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet DM Tree nur, wenn ein solcher Verlust aufgrund eines Verschuldens von DM Tree auch bei Durchführung angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden unvermeidbar gewesen wäre und soweit die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form vom Kunden bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand nicht rekonstruiert werden können.

(4) DM Tree haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Leistungen nicht an einem vereinbarten Termin durchgeführt werden können oder sich der Beginn der Leistungen verzögert, wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einflussbereiches der DM Tree liegen.

(5) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er durch die Nutzung von Leistungen der DM Tree, sowie von bereitgehaltenen Anwendungen und Daten nicht gegen einschlägige rechtliche Bestimmungen, wie z.B. das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das Markengesetz (MarkenG), sämtliche anwendbaren Datenschutzbestimmungen einschließlich des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder andere einschlägige Bestimmungen, verstößt.

(6) Übertragungswege im Internet sind nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Kunde trägt die hiermit verbundenen Risiken. DM Tree übernimmt für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine Haftung. Dies gilt nicht für direkte Eingriffe auf die Server der DM Tree.

(7) DM Tree übernimmt keine Haftung für außerhalb ihres Einflussbereiches liegende Ereignisse und Umstände; dies gilt insbesondere für die Leistungen von Telekommunikationsunternehmen, für die Funktionsfähigkeit von Routern außerhalb des DM Tree-eigenen Netzwerkes sowie für den Zustand des Glasfasernetzes.

(8) DM Tree übernimmt ferner keine Haftung für Folgen, die sich daraus ergeben, dass die DM Tree von Kundenseite zur Verfügung gestellte Computerprogramme in ihre Leistungen einbezieht. Insbesondere haftet DM Tree nicht für die Folgen mangelnder Interoperabilität dieser vom Kunden zur Verfügung gestellten Computerprogramme.

(9) DM Tree haftet nicht für Funktionen, die auf automatisierten oder KI-gestützten Verfahren beruhen und dem Kunden Vorschläge, Hinweise oder Inhalte generieren. Die auf diese Weise erzeugten Ergebnisse stellen unverbindliche Unterstützungsleistungen dar und ersetzen keine fachliche Prüfung, Bewertung oder Freigabe durch den Kunden oder eine hierzu befugte Person. Die Verantwortung für die Nutzung, Prüfung und Anwendung sämtlicher durch die Software oder KI-Funktionen erzeugten Ergebnisse liegt ausschließlich beim Kunden.

(10) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von DM Tree. Die Haftung für die von solchen Mitarbeitern und Beauftragten verursachten Schäden ist auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die jeweiligen Leistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen DM Tree bei Vertragsabschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. DM Tree haftet nicht für Schäden die durch fahrlässige Verletzungen einer nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der DM Tree verursacht worden sind.

§ 8 Verjährung

(1) Ansprüche von DM Tree gegen den Kunden aus einer Verletzung der ihm eingeräumten Nutzungsrechte verjähren sechs Jahre nach ihrer Entstehung.

(2) Alle anderen Ansprüche aus dem Einzelvertrag in Verbindung mit seinen eventuell beigefügten Anlagen und diesen AGB verjähren drei Jahre nach ihrer Entstehung, sofern nicht das Gesetz eine kürzere Verjährungsfrist bestimmt.

§ 9 Nutzung von Arbeitsergebnissen

(1) Sämtliche Rechte an Ideen, Erfindungen, Verfahren, Konzeptionen, Unterlagen, Werkzeugen und sonstigen Techniken, die in Ausführung der vom Kunden beauftragten Leistungen entstehen oder dabei Verwendung finden, verbleiben ausschließlich bei DM Tree und dürfen von DM Tree auch in anderem Zusammenhang, namentlich in anderen Projekten, genutzt werden, sofern die Einzigartigkeit der für den Auftraggeber entwickelten Leistung in seiner im Rahmen des beabsichtigten und DM Tree mitgeteilten Verwendungszwecks wahrnehmbaren Form bestehen bleibt. Gleiches gilt für Know-how und Erfahrungen, die während der Ausführung der vom Kunden beauftragten Leistungen und der Nutzung ihrer Ergebnisse gewonnen werden.

(2) Abs. 1 gilt nicht für vom Kunden in eine von DM Tree entwickelte Software eingebrachten Inhalte, insbesondere hochgeladene Dateien, Dokumente oder selbst erstellte Inhalte; diese verbleiben im Eigentum des Kunden.

§ 10 Subunternehmer, Vertragsübertragung, Abtretung, Aufrechnung

(1) DM Tree ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen.

(2) DM Tree ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen. DM Tree ist verpflichtet, dem Kunden von einer solchen Übertragung schriftlich Mitteilung zu machen.

(3) Eine Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden ist ohne die vorherige, schriftliche Zustimmung von DM Tree ausgeschlossen.

(4) Gegen Ansprüche von DM Tree kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag und nur dann zu, wenn die dem Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zugrunde liegenden Ansprüche des Kunden unstreitig oder rechtkräftig festgestellt sind.

§ 11 Datenschutz, Vertraulichkeit, Referenzkunden

(1) Die Parteien werden Informationen oder Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, geheim halten. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) fallen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden personenbezogene Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern, und darüber hinaus diese Daten weder aufzeichnen noch speichern noch vervielfältigen noch in irgendeiner Form nutzen oder verwerten oder ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter entsprechend unterweisen und in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichten.

(2) DM Tree ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen besonders wichtig. Aus diesem Grund ist DM Tree berechtigt, nach Zahlung durch den Kunden sämtliche Abrechnungsdaten zu löschen.

(3) DM Tree ist berechtigt, den Kunden öffentlich und unter Verwendung seiner Marke bzw. seines Logos als Referenzkunden zu benennen.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen eventuellen Anlagen und diesen AGB befreit.

(2) Die betroffene Partei wird die andere unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.

§ 13 Änderungen der AGB

(1) DM Tree ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei (i) Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) technischen Änderungen der Software oder Prozesse, (iii) Schließung von Regelungslücken, (iv) Anpassungen zur Abwehr von Sicherheits- oder Missbrauchsrisiken.

(2) DM Tree verpflichtet sich, dem Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitzuteilen.

(3) Der Kunde kann den Änderungen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen. Unterbleibt ein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen. DM Tree wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf Frist, die Widerspruchsmöglichkeit und die Folgen hinweisen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) In Verbindung mit dem jeweiligen Einzelvertrag und seinen eventuellen Anlagen regeln diese AGB einschließlich etwaiger in den jeweiligen Einzelvertrag einbezogener besonderer Geschäftsbedingungen die Verhältnisse zwischen den Parteien abschließend.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner eventuellen Anlagen sowie dieser AGB sollen zu Beweiszwecken in Schriftform erfolgen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass auf Seiten von DM Tree ausschließlich deren gesetzliche Vertreter befugt sind, Änderungen des Vertrages zu vereinbaren.

Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner eventuellen Anlagen sowie dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Es gilt Deutsches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Gießen.

Stand: 18.02.2026